Steuerfreier 44 Euro Sachbezug
Gem. § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG dürfen Unternehmen ihren Mitarbeitern, zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Entgelt,
monatlich eine Zusatzleistung von bis zu 44 Euro steuerfrei und ohne Erhebung von Sozialabgaben zukommen lassen.
Vorsicht! Der 44 Euro Sachbezug ist durch eine Freigrenze definiert. Wird die Summe inkl. Umsatzsteuer überschritten,
dafür reicht der eine Cent zu 44,01 Euro, so ist der gesamte Wert des Sachbezugs steuer- und beitragspflichtig...
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